Neuer Leitfaden Feuersicherheitswachen

Veröffentlicht von Lamprecht am 26.03.2010

Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat einen Leitfaden für Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen herausgebracht und ersetzt damit das Merkblatt zu dem Thema aus dem Jahre 1993. Der Leitfaden beinhaltet eine Handlungsempfehlung für Feuerwehr-Einsatzkräfte sowie eine Information für Veranstalter/Betreiber und Ordnungsbehörden für die Grundsätze bei Veranstaltungen mit Feuersicherheitswachen.

Laut Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein gehört auch die Durchführung von Feuersicherheitswachen bei Veranstaltungen, neben dem abwehrenden Brandschutz und der technischen Hilfe, zu den Aufgaben der Feuerwehren.

Die Feuersicherheitswache ist ein Bereitschaftsdienst, den die örtliche (zuständige) Feuerwehr bei bestimmten Veranstaltungen und Anlässen vor Ort leistet, um im Gefahrenfall sofort eingreifen zu können (Menschenrettung, Schadenabwehr). Aber schon vor Veranstaltungsbeginn geht es darum, Gefahren zu verhüten bzw. zu beseitigen und überdies Rettungs- und Angriffswege zu sichern.

Die Verantwortung für die Sicherheit sowie für die Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Anforderungen bleibt aber allein beim Veranstalter/Betreiber und kann nicht durch die Anwesenheit von Feuerwehr-Einsatzkräften auf diese übertragen werden.   

Bei der Vielzahl von Aufgaben der Feuerwehren ist es aus Sicht des Landesfeuerwehrverbandes wichtig und wünschenswert, die Anordnung und Durchführung von Feuersicherheitswachen in Schleswig-Holstein anhand des jetzt neu vorliegenden Leitfadens zu vereinheitlichen. Mit dem Leitfaden steht eine Handlungsempfehlung für die Vorbereitung und Durchführung einer Feuersicherheitswache sowie eine Information für Veranstalter/Betreiber und Ordnungsbehörden zur Verfügung.

Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden (ca. 3,2 MB).

Zuletzt geändert am: 26.03.2010 um 10:14

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