4. Aus den Gründerjahren der Freiwilligen Feuerwehren im Kreis Plön

Die Protokollbücher und Festschriften dienen uns als wichtigste Quelle über die Gründerjahre. Sie geben einen Einblick in die damaligen Schwierigkeiten, die beim Brandeinsatz, im Vereinsleben und im Alltag auftraten.

Die erste Ausrüstung der neu gegründeten Wehren bestand in der Regel aus einer Handdruckspritze, einem Gerätewagen, Löscheimern, Patschen oder - wie bei der Preetzer Wehr - auch aus ca. 500 m Schlauch sowie einem Schlauchwagen. War jedoch kein Gerätewagen vorhanden, was bei den meisten Wehren in den Anfangsjahren der Fall war, so hatten die Bauern oder Fuhrunternehmer mit ihren Pferden und Wagen, Hand- und Spanndienste zu leisten. Hierbei gab es jedoch auch Schwierigkeiten.

In Laboe weigerten sich die Bauern in den Anfangsjahren um 1880 vielfach, Pferde für den Leiterwagen und die Spritze zur Verfügung zu stellen. Die sich vermutlich daraus ergebende Konsequenz belegt der in Laboe damals geläufige Satz: „Bricht Feuer in der Nachbarschaft aus und weigern sich die Bauern, Pferde zu stellen, [muß] die Feuerwehr die Tour zu Fuß machen.“

Die Statuten der Wehren ähnelten sich; denn viele der allgemeinen Bestimmungen waren den Statuten der Turn-Lösch- und Rettungskompanie Kiel von 1861 entnommen. In ihrem konstitutionellen Grundgerüst waren sie in vier Hauptbereiche gegliedert und somit nicht wesentlich verschieden vom heutigen Landesfeuerwehrgesetz: Die Bestimmungen über Aufnahme und Dienstpflichten standen in der Regel an erster Stelle. Es folgten die Organisationsformen des Corps (Abteilungen, Companien) und die Regelungen über das Befehlsrecht der Vorgesetzten. Den Schlußteil bildeten die Regeln über die Verwaltung des Vereins durch den Vorstand und die Ausführungen über die Organe des Corps.

Die allgemeinen Anforderungen, die an jedes einzelne Mitglied gestellt wurden, entnehmen wir beispielsweise einem Auszug aus dem Statutenbuch der 1882 gegründeten Freiwilligen Feuerwehr Schönberg: „Jeder Feuerwehrmann, der ohne genügend Entschuldigung zu spät zum Dienst kommt, bezahlt, sobald der Korps angetreten ist, für 5 Min. 10 Pfg., für 10 Min. 15 Pfg., für 15 Min. 20 Pfg., für 20 Min. 30 Pfg. Strafe. Jeder ohne Entschuldigung Fehlende zahlt, sofern eine nachträgliche Entschuldigung vom Kommando nicht anerkannt wird, 50 Pfg., beim Brandfall 1 Mark. Jeder Feuerwehrmann, welcher bei den aufeinanderfolgenden Übungen fehlt, ohne krank zu sein und ohne begründete Entschuldigung, wird dem Ehrengericht überwiesen. Jeder, welche ohne Entschuldigung die Versammlungen versäumt, zahlt 50 Pfg. Strafe. Jedes Mitglied der Feuerwehr, welchem nachgewiesen werden kann, daß er in Uniform nach beendigtem Dienst, einzeln oder in Gruppen in Wirtschaften oder auf der Straße sich aufgehalten hat, zahlt bis 1 Std. 15 Pfg., bis 2 Std. 30 Pfg., bis 3 Std. 50 Pfg., bis 6 Std. 1 Mark Strafe. Ist es erweisbar, daß ein Mitglied seine Uniform oder sonstige Ausrüstung zu Privatzwecken verwandt hat, so wird derselbe dem Ehrengericht überwiesen.“

Gab es Feierlichkeiten, so hatten die Feuerwehrmänner in Uniform zu erscheinen. Spätestens eine Stunde nach Beendigung der Feier mußte diese jedoch ausgezogen sein.

Am 11. Mai 1912 fuhren 20 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Selent zum Stiftungsfest der Feuerwehr Martensrade. Da sie erst einen Tag später ihre Uniform ablegten, wurde das Ehrengericht einberufen.

Aus den damaligen Statuten ersehen wir, daß ein Ehrengericht ein wichtiges Organ war. Seine Aufgabe war es, Unstimmigkeiten innerhalb der Wehr zu schlichten und Verstöße gegen Bestimmungen zu ahnden. Das Ehrengericht setzte sich aus zwei Führern der Löschabteilungen und drei Feuerwehrleuten zusammen, die jährlich auf der Hauptversammlung der Wehr gewählt wurden. Der Hauptmann war ständiges Mitglied des Gerichtes ohne Stimmrecht, konnte jedoch jederzeit angehört werden.

Die Mitglieder des Ehrengerichtes wählten den Vorsitzenden aus ihren Reihen. Er leitete die jeweiligen Verhandlungen und sprach das „Urteil“. Das Ehrengericht war befugt: „1. Verweise zu erteilen, 2. Geldstrafen bis zu 6 Mark zu erkennen, 3. Mitglieder aus der Freiwilligen Feuerwehr zu entlassen, bzw. auszuschließen.“ Die Beschlüsse wurden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.

Bevor das Ehrengericht tagte, konnte der Hauptmann vorläufige Entscheidungen treffen, wie z. B. „die vorläufige sofortige Enthebung vom Dienst“. Das Ehrengericht entschied über die endgültige Dienstenthebung binnen acht Tagen.

Des weiteren konnte der Hauptmann Geldstrafen gegen Satzungsverstöße verhängen. Der Betroffene hatte das Recht, in solchen Fällen Berufung beim Ehrengericht einzulegen.

Im Fall der Feuerwehrmänner von Selent hieß es im Urteil, daß sie ein Jahr lang keine Uniform bei auswärts stattfindenden Festen tragen durften. Dieses wird für die Betroffenen hart gewesen sein, da sie äußerlich sichtbar aus der Gemeinschaft der Feuerwehrmänner ausgeschlossen wurden.

Das Tragen von Uniformen war im Kaiserreich etwas Besonderes. Wer eine Uniform trug, war angesehen und wurde bewundert, wie wir Zuckmayers „Hauptmann von Köpenick“ entnehmen können. Im Kaiserreich kursierte der Spruch „in Städten ohne Militär ist sehr beliebt die Feuerwehr“. Nach dem verlorenen Krieg von 1918 wurde die Feuerwehr vielleicht auch für jene attraktiv, die mit dem Verlust der militärischen Tradition einen Teil ihres Selbstwertgefühls eingebüßt hatten.

Über die Ehrengerichtsverhandlungen wurde Protokoll geführt. Es sind jedoch nur noch wenige Aufzeichnungen vorhanden; dennoch ist für uns nachvollziehbar, aus welchen Gründen das Ehrengericht tagte bzw. welches Urteil es fällte. Drei Beispiele mögen als Beleg für die auftretenden Schwierigkeiten innerhalb der Feuerwehrvereine dienen.

Aus dem Protokollbuch der Freiwilligen Feuerwehr Laboe erfahren wir, daß im Jahre 1887 der damalige Hauptmann der Wehr, H. Petersen (1886 - 1888), gegen den Vorsitzenden des Ehrengerichtes, H. Wiese, klagte, weil dieser ihn in einem öffentlichen Lokal beleidigt hatte. Die Leitung der Verhandlung wurde einem anderen Mitglied übertragen. Da Wiese sich schuldig bekannte und mildernde Umstände geltend gemacht werden konnten, brauchte er nur 60 Pf. in die Wehrkasse zu zahlen.

Am 18. Januar 1893 tagte das Ehrengericht der Freiwilligen Feuerwehr Stolpe (gegr. 1892). Im Protokoll wurde folgendes festgehalten: „Auf Veranlassung des Hauptmanns (C. Theden, Amtszeit: 1892 - 1900) war das Ehrengericht heute zusammengetreten, um über das Verhalten des Feuerwehrmannes Heinrich Tietgen, welcher in der am 15. d. M. abgehaltenen Übung sich unstatt betragen, indem er in angetrunkenem Zustand zur Übung kam und ohne Erlaubnis aus dem Glied ging und die Übung verließ. Der Hauptmann trug auf Ausschließung an. Das Ehrengericht verfügte einen strengen Verweis und eine Buße von 1 Mark.“

Aus einer Ehrengerichtsverhandlung in Martensrade im Oktober 1908 ist zu ersehen, daß der Hauptmann der Wehr auch zum Vorsitzenden des Gerichtes gewählt werden konnte. „Zum Vorsitzenden wurde Hauptmann Adolf Dose (1908 - 1910) von den Mitgliedern des Ehrengerichts gewählt. Es wurde gegen den Führer der Ordnungsmannschaft Wilh. Krützfeldt Stellböken verhandelt, weil er auf der Brandstelle Hohenklampen am 19. Oktober 1908 zwei Mann von der Zwangswehr zum Abladen von Sachen von der Brandstelle kommandiert. Er wurde deshalb vom Hauptmann der Wehr mit 50 Pfg. Geldstrafe belegt. Wegen Zahlungsverweigerung wurde Wilh. Krützfeldt vom Ehrengericht zu der festgesetzten Geldstrafe (50 Pfg., in Worten Fünfzig Pfg.) verurteilt, und ist ihm das Urteil schriftlich zugestellt. A. Dose, Mitglieder-Vorsitzender Carl Kähler, Heinrich Kay, Carl Makohm“

Mit der Zeit tagten die Ehrengerichte immer seltener und verloren an Bedeutung. Wir können jedoch in der Gründungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr Nessendorf (gegr. 1929) nachlesen, daß dort noch ein Ehrengericht vorgesehen war.

Ein weiteres Problem war die Finanzierung von Anschaffungen (z. B. Dienstbekleidung). Der Etat jeder Wehr setzte sich aus Zuschüssen der Gemeinde, Spenden von Spar- und Brandkassen sowie Mitgliedsbeiträgen zusammen.

Die Zuwendungen aus dem Gemeindehaushalt flossen nicht immer so großzügig wie bei einer Neugründung. 1889 traten bei der Feuerwehr Laboe Finanzschwierigkeiten auf, deshalb sah sich der Vorstand genötigt, einen Mitgliedsbeitrag von 50 Pfg. für aktive Mitglieder zu erheben.

Die Wankendorfer Wehr (gegr. 1889) hatte um die Jahrhundertwende ähnliche Probleme. Man benötigte neue Uniformen, aber es fehlte an Geld. Innerhalb der Wehr stieg die Unzufriedenheit so weit an, daß der Antrag gestellt wurde, den Verein aufzulösen. Im letzten Moment bewilligte die Gemeindevertretung den erforderlichen Betrag. Die neugegründete Wehr Schönkirchen benötigte Löschgeräte. Eine Anleihe bei der Sparkasse Schönkirchen in Höhe von 800 Mk. läßt darauf schließen, daß die Gemeinde ihre Unterstützung versagt haben wird. Im gleichen Jahr finanzierte der Löschverband des Landkreises Kiel, dem Schönkirchen bis zu dessen Auflösung im Jahre 1907 angehörte, die neu angeschaffte Spritze.

Im Jahr 1898 bewilligte die Provinzialkasse auf Antrag der Feuerwehr Laboe einen Zuschuß für neue Uniformen. Der Restbetrag wurde durch ein Darlehen bei der Laboer Sparkasse aufgebracht, für das alle Mitglieder bürgten.

Es hat aber auch Gemeinden gegeben, die ihren Wehren zumindest eine Beihilfe zukommen ließen oder bei Neuanschaffungen einen Teil der Kosten trugen. Den Protokollen der Wankendorfer Wehr zufolge hat es 1889 von der Gemeinde einen Zuschuß von 300 Mk. gegeben. Drei Jahre später wurde eine neue Spritze angeschafft, deren Kosten zunächst die Gemeinde trug. Die Wehr hatte dafür einen monatlichen Abtrag zu zahlen.

In diesem Zeitraum wurden mit Hilfe eines weiteren Darlehens in Höhe von 2500 Mk. neue Bekleidungsstücke (Helme, Jacken usw.) und Ausrüstungsgegenstände (Nebelhörner, Fackeln und ein neuer Zubringer) angeschafft. Die Feuerwehr brauchte davon nur 1/3 zurückzuzahlen; die Restschuld übernahm die Gemeinde.

Vieles blieb der Eigeninitiative der Wehren überlassen. 1885 bauten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Großharrie im freiwilligen Einsatz ihr erstes Gerätehaus. Drei Jahre später fügten sie einen Schlauchturm an. Vermutlich wurden die Bauten von seiten der Gemeinde finanziell unterstützt. Genaue Angaben darüber sind den Quellen leider nicht zu entnehmen.

In Preetz hatte die Stadtvertretung im Jahre 1875 den Bau eines Trockenturmes mit Steigeeinrichtung beschlossen. Die Spar- und Leihkasse bewilligte dafür einen Zuschuß von 1000 Mk.

Wenige Jahre später stiftete die Preetzer Spar- und Leihkasse 100 graue Winterjoppen aus dickem, grauem Wollstoff. Der Wollstoff mußte auswärts beschafft werden, da die hiesigen Weber nur Halbleinen und Baumwollstoffe herstellten. Der Preis einer Joppe betrug ca. 12. Mk., so daß bei einer Wehrstärke von etwa 100 Männern Kosten in Höhe von 1200 Mk. entstanden.

Durch derartige Aktionen kamen die Sparkassen ihren gemeinnützigen Aufgaben nach. Schon 1846 hatte in Lütjenburg Senator Gaede im Auftrage der Stadt ein zinsloses Darlehen in Höhe von 3000 Mk. zur Anschaffung von Schläuchen für die Spritze bei der dortigen Sparkasse beantragt. Das Darlehen mußte in Jahresraten von 500 Mk. von der Stadt zurückgezahlt werden.

Als die Freiwilligen Feuerwehren gegründet wurden, übertrugen die Gemeinden die Kosten für das Löschwesen auf die Vereine. Aus diesem Grunde gerieten zwischen 1889 bis 1895 einige Wehren in Schulden. In der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehrzeitung“ (Jhg. 1895) lesen wir in einem Bericht der Freiwilligen Feuerwehr Wankendorf: „Leider hat die Wehr noch eine recht beträchtliche Schuld abzutragen.“

Die schwierige Finanzlage spitzte sich so zu, daß sich der Provinzial-Ausschuß des Provinzial-Landtages mit diesem Thema befaßte. Dieser Ausschuß erhielt seit 1875 staatliche Zuwendungen, um wichtige Aufgaben des Gemeinwesens wie Wegebau, Volksfürsorge, FelanFeuerlöschwesen, Kunst und Wissenschaft zu fördern. Auf ihrer Sitzung im Jahre 1895 erklärten die Mitglieder des Ausschusses laut Protokoll: „Außerdem können bei ausreichenden Mitteln unter besonderen Umständen auch Beihülfen zur Tilgung von in den Jahren 1889 - 1892 einschließlich kontrahirten Schulden den freiwilligen Feuerwehren gewährt werden, sofern diesen bisher keine Unterstützung oder den Bewohnern des Löschbezirks keine Prämienermäßigung seitens der Landes-Brandkasse zu Theil geworden ist.“

Die Gemeinden waren mit der Finanzierung der vorgeschriebenen Pflichtwehren ausgelastet. Als im Juni 1890 z. B. der damalige Amtsvorsteher im Gebiet Preetz, von Reventlow, von den Gemeinden forderte, die Pflichtwehren mit den nötigen Löschgeräten auszurüsten, war es Aufgabe der Provinzialverwaltung, die nötigen finanziellen Unterstützungen den freiwilligen Wehren zu gewähren.

Wii' entnehmen der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehrzeitung“, daß 1895 mehrere Wehren des Kreises Finanzierungsbeihilfen erhielten. Im Mai bekam die Gemeinde Kirchbarkau einen Betrag von 100 Mk. für die Anschaffung von Feuerlöschgeräten. Einen Monat später wurden den Wehren in Postfeld, Schellhorn und Kirchbarkau weitere Gelder aus Provinzialmitteln bewilligt.

Die 1894 gegründete Feuerwehr Barmissen-Warnau-Fiefhusen konnte mit der bereitgestellten Beihilfe von 350 Mk. Ausrüstungsgegenstände und eine neue Spritze anschaffen. Außerdem bewilligte der Provinzial-Landtag 10 000 Mk. für die Unterstützung von Gemeinden und Löschverbänden bei Neugründungen von Freiwilligen Feuerwehren. Zusätzlich übernahm er ein Drittel der Anschaffungskosten von neuen Löschgeräten und Spritzen.

Zu den existenziellen Nöten kamen Sorgen anderer Art zu, die das Bestehen der Wehren in Frage stellten. Nicht immer war die neugegründete Feuerwehr bei den Dorfbewohnern angesehen. Im Monatsbericht der Freiwilligen Feuerwehr Wankendorf, der am 28. September 1894 in der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehrzeitung“ veröffentlicht wurde, lesen wir, daß während der Löscharbeiten der Zubringer-Schlauch zerschnitten wurde. „Allerdings ist uns allen bewußt, daß wir viele Gegner von Gründung der Wehr an haben, daß es aber solche ruchlosen Leute giebt in der Gemeinde, - denn von solchen kann wohl nur die Rede sein - das hat Niemand glauben können. Uns ist dieser Schurkenstreich eine Warnung für alle Zeiten, und (er) kann das Band der Wehr nur immer mehr befestigen.“

In der Tat gab es für die Wankendorfer Wehr so viele Probleme mit dem Gemeinderat und der Bevölkerung, daß der damalige Hauptmann Frehse (Amtszeit: 1893 - 1906) daran dachte, sein Amt niederzulegen.

Als es einmal im Ort brannte, erschienen viele Feuerwehrleute nicht zum Löschen, weil ihr Arbeitgeber sie dafür nicht freistellte. Ihm erschien der Verlust für seinen Betrieb, einer ansässigen Fabrik, zu groß. Wie wenig die Wehr in der Gemeinde integriert war, zeigte sich, als die an der Brandstelle Erschienenen nur verlacht und verhöhnt wurden.

Der damalige Bürgermeister ließ später einmal in einer Gemeindevertretersitzung beleidigende Worte gegen die Wehr fallen. Die Schwere der Auseinandersetzung zwischen Gemeinde und Wehr ist aus der vorliegenden Feuerwehrchronik nicht ersichtlich. Es soll an der „Lauheit“ der Feuerwehrmänner gelegen haben, die öfters bemängelt wurde. Die Gemeindevertretung ordnete die Schließung sämtlicher Gastwirtschaften bei Bränden an. Schon damals war in der Öffentlichkeit die Rede vom „Löschverein“, der neben der Bekämpfung von Bränden besondere Aufmerksamkeit dem Löschen des eigenen Durstes widmete. Dieses Vorurteil besteht vielfach auch heute noch.

Dieses Beispiel war jedoch kein Einzelfall. Oft fanden die Feuerwehren in den Gemeindevertretungen keinen Rückhalt. In einer Mitteilung aus dem Feuerlöschwesen, abgedruckt in der „Schleswig-Holsteinischen Feuerwehrzeitung“ (Jhg. 1897), Titel: „Warum gehen manche Wehren zurück“, wird deutlich, daß eine Reihe von Gemeinden ihrer Feuerwehr nicht die nötige Unterstützung gaben, weil „(…). die Gemeindeverwaltung die Feuerwehr als etwas ganz Selbständiges betrachtet, sie schalten und walten läßt nach Belieben, ihre Leiden und Freuden nicht kennt, sich höchstens einmal bei einer Hauptübung oder Inspektion oder einem Kränzchen sehen läßt.“

So extrem schwierig wie in Wankendorf waren die Anfänge der Wehren nicht überall. In Schönkirchen verlief der „Feuerwehralltag“ schnell in geregelten Bahnen. Einmal in der Woche fand auf dem Dorfplatz vor dem Teich eine Übung statt, die besonders bei den Kindern Anklang fand. Die Steiger und Spritzenmannschaften übten jeden Handgriff. Es kam vor allem auf Schnelligkeit an, zumal die Adlige Brandgilde und die Brandkasse eine Gratifikation für die Wehr ausgesetzt hatte, die als erste am Brandort löschte.

Oftmals wurde für die erste Wehr an der Brandstelle ein Faß Bier spendiert. Es zeigte sich, daß der so entstandene Wettbewerb zwischen den Wehren sich nachteilig auf die Brandbekämpfung auswirkte. Nach einer hektischen Fahrt mit dem Pferdegespann waren die Wehren am Brandherd nur noch halb oder gar nicht einsatzfähig. Die Männer waren überhitzt und erschöpft. Außerdem kam es vor, daß Teile der Ausrüstung verlorengingen. Dieser Wettbewerb wurde dann auch bald untersagt.

Dennoch stellten die Brandkassen bzw. die Feuerversicherungen immer wieder Gratifikationen für die erfolgreiche Brandbekämpfung aus. In der Festschrift zum 25jährigen Bestehen der Plöner Feuerwehr (1874-1899) berichtet der Verfasser Johannes Hasse (Wehrführer der Feuerwehr Plön 1885-1919 und späterer Kreisfeuerwehrhauptmann), daß die Wehr 1878 von der Landesbrandkasse 100 Mk., von der Magdeburger Feuer-Versicherungs-Gesellschaft 30 Mk. und der Frankfurter Providentia 40 Mk. für ihren erfolgreichen Einsatz ausbezahlt bekam.

Vielfach fühlten sich die Feuerwehrmänner durch diese Anerkennung in ihrer Arbeit unterstützt. Der anfängliche Elan erlosch jedoch mit der Zeit aus den oben genannten Gründen. In einigen Wehren gingen die Mitgliederzahlen um die Jahrhundertwende zurück.

Der Mitgliederschwund machte sich besonders bei der Wankendorfer Feuerwehr bemerkbar. Die Zahl sank von 40 aktiven Mitgliedern (1889) auf ca. 30 (1895), ähnliche Rückgänge verzeichneten z. B. die Feuerwehren Schönkirchen und Großharrie. Dagegen stieg die Mitgliederzahl innerhalb der Preetzer Wehr ständig an (1875: 36 Mitglieder, bis 1914: konstant zwischen 90 - 100). Sie wurde zur mitgliederstärksten Feuerwehr im Plöner Kreisgebiet.

Inzwischen hatten sich die Freiwilligen Feuerwehren Schleswig-Holsteins 1874 eine Dachorganisation gegeben; denn 16 Wehren gründeten in Neumünster den Provinzialfeuerwehrverband.

Kreisfeuerwehrverband Plön + Dänenkamp 3 + 24211 Preetz